Melden - Beschweren

Meldeprozess

1.Meldung einreichen

Nutzer können über unsere Website und dem Meldeportal problematische oder illegale Inhalte melden, wie zum Beispiel Hassrede, Gewaltdarstellungen, Missbrauchsdarstellungen, Phishing oder Betrug.
Die Meldungen sind anonym möglich.

2. Prüfung der Meldung

Unser Team von youthprotect bewertet den gemeldeten Inhalt und prüft, ob er gegen Gesetze oder Plattformregeln verstößt.

3. Weiterleitung an Plattformen oder Anbieter

Bei Verstößen werden die Inhalte an die zuständigen Online-Plattformen, Hosting-Anbieter oder Registrare gemeldet. Als sogenannter „Trusted Flagger“ kann youthprotect Meldungen bei einigen Plattformen priorisiert einreichen.

4. Strafverfolgung

Wenn Inhalte strafrechtlich relevant erscheinen, werden die Informationen nach Angaben von youthprotect an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt.

5. Entfernung oder Sperrung

Ziel ist die Löschung der Inhalte bzw. die Abschaltung entsprechender Webseiten sowie gegebenenfalls die strafrechtliche
Verfolgung der Verantwortlichen.

Beschwerdeverfahren

Wann kann eine Beschwerde eingereicht werden?

Ist man beispielweise mit einer Entscheidung über die Einschränkung seines Kontos nicht einverstanden, man beleidigt und/oder bedroht wird, oder gar Falschinformationen im Spiel sind, besteht die Möglichkeit Beschwerde beim Provider, der jeweiligen Plattform, den Behörden oder Ähnlichen
einreichen.

Eine Beschwerde ist auch möglich, wenn man der festen Ansicht ist, dass beispielsweise die Entfernung eines Inhalts fehlerhaft und/oder unbegründet erfolgt ist.

So reichst Du eine Beschwerde ein

  1. Möglichkeit:

Öffnen der Benachrichtigung über die betreffende Entscheidung und dann über den Punkt "Beschwerde einreichen" eine Erklärung verfassen, in der begründet ist, dass die getroffene(n) Entscheidung(en) als fehlerhaft empfunden werden und diese schlussendlich absenden.

  1. Möglichkeit:

Website, Plattform, Betreiber oder entsprechende Stelle direkt kontaktieren, Fall erörtern und Begründung absenden.

  1. Möglichkeit:

In schwerwiegenden Fällen, wo der Verdacht einer Straftat besteht, über Behörden, Beratungsstellen oder gegebenenfalls Rechtsanwälte

  1. Möglichkeit:

Direkt an unseren Verein Youthprotect e.V wenden oder über unser Meldeportal unter https://youthprotect.de.

Prüfung der Beschwerde

Jede Beschwerde wird sorgfältig und unparteiisch geprüft.
Dabei werden die relevanten Informationen sowie die geltenden gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien berücksichtigt.

Ergebnis der Prüfung(en)

Nach Abschluss der Prüfung werden Sie über das Ergebnis informiert. Sollte die Beschwerde begründet sein, werden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet, korrigiert oder aufgehoben.

Weitere Möglichkeiten

Falls verfügbar, können nach Abschluss des internen Beschwerdeverfahren weitere außergerichtliche Streitbeilegungsstellen oder andere Rechtsbeihilfe in Anspruch genommen werden.

Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen

Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen unterstützen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen dabei, Konflikte ohne ein Gerichtsverfahren zu lösen. Als neutrale Vermittler helfen sie den
beteiligten Parteien, gemeinsam eine faire und einvernehmliche Lösung zu
finden.

Wann können Streitbeilegungsstellen helfen?

Bei Problemen mit Online-Käufen und/oder Dienstleistungen, bei Unstimmigkeiten zu Verträgen, Rechnungen oder erbrachten Leistungen oder wenn eine direkte Einigung mit dem Unternehmen nicht möglich war.

Vorteile

Schnellere Klärung als vor Gericht, meistens kostenfrei oder mit geringen Kosten verbunden und einer unabhängig- und neutralen Vermittlung.

Wichtiger Hinweis

Die Teilnahme eines Unternehmens an einem
Streitbeilegungsverfahren ist nicht immer verpflichtend. Prüfen Sie daher vorab, ob das betreffende Unternehmen an einem solchen Verfahren teilnimmt oder gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Weitere Informationen zur Verbraucherschlichtung in
Deutschland erhält man bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes.

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