Recht am eigenen Bild
Was ist das „Recht am eignen Bild”
In Deutschland darf niemand einfach ungefragt Fotos oder Videos von dir veröffentlichen - das nennt man
”Recht am eigenen Bild”. Es ist sogar Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Grundgesetz (GG Art. 2).
Geregelt ist es im Kunsturhebergesetz (KUG) § 22:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“
Das heißt: Du entscheidest, ob Bilder von dir ins Netz dürfen. Ohne deine Zustimmung ist eine Veröffentlichung grundsätzlich rechtswidrig. Die Zustimmung muss aber nicht zwingend explizit erfolgen. Wirst du bspw. für Fotos bezahlt, ist die Erlaubnis in der Regel automatisch erteilt.
Verstöße werden auch geahndet: Wer gegen § 22 KUG verstößt, kann mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Was kann ich machen, wenn ich ohne meinen Willen aufgenommen werde?
In der Regel haben alle Betroffenen das Recht, sofortige Löschung zu verlangen. Zuerst solltest du, wenn möglich die Person anschreiben oder ansprechen, die dein Bild gepostet hat und freundlich um Löschung bitten. Oft reicht schon eine kurze, formlose Nachricht. Setz dabei ruhig eine Frist. Viele denken nicht an die Rechtslage und entfernen den Post nach einer höflichen Nachfrage.
Wenn das nichts bringt, kannst du direkt die Plattform informieren: Facebook, Instagram, TikTok, Snapchat und Co. haben alle einen „Melden“- oder „Inhalt melden“-Button. In der Regel kannst du dort angeben, dass dein Bild ohne Erlaubnis veröffentlicht wurde. Plattformbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Hinweisen, dass Inhalte rechtswidrig sind, nachzugehen. Ein Beispiel: Wurde ein Party-Video von dir bei TikTok hochgeladen, kannst du es über die TikTok-Melde-Funktion als Verletzung markieren.
Mach unbedingt Screenshots von dem geposteten Inhalt, solange es online ist. Speichere auch die Internetseite (Link, Seite als PDF drucken). Diese Belege helfen weiter, falls du später rechtliche Schritte gehst.
Sprich außerdem mit einem Erwachsenen (Eltern, Lehrer oder eine Vertrauensperson) über das Problem. Bei besonders schweren Fällen (etwa Cybermobbing, Erpressung, Missbrauchsfotos) können Beratungsstellen oder auch die Polizei/ ein Anwalt einbezogen werden. In aller Regel musst du aber nicht sofort zum Anwalt rennen. Oft reichen die oben genannten Schritte. Falls aber alles nicht hilft und du dagegen rechtlich vorgehen willst, können Eltern oder Anwälte ein formelles Schreiben schicken – dafür sind die gespeicherten Screenshots sehr wichtig.
Wann gilt das Recht und wann nicht? Wo sind die Grenzen?
Grundsätzlich musst du immer gefragt werden, bevor jemand Fotos von dir veröffentlicht. „Fotos von anderen Personen ohne deren Zustimmung zu posten“ ist rechtswidrig**.** Wenn du also auf einem Bild zu sehen bist, das jemand ins Netz stellen will, gehört deine Einwilligung dazu. Das gilt unabhängig von der Plattform.
Es gibt aber Ausnahmen, in denen du kein Veto-Recht hast. Nach § 23 KUG sind einige Konstellationen erlaubt, auch ohne Zustimmung der abgebildeten Personen. Die wichtigsten sind:
- Personen der Zeitgeschichte: Das sind berühmte oder politisch relevante Menschen (Promis, Politiker, Sportler usw.). Hier überwiegt oft das öffentliche Informationsinteresse. Bilder von ihnen dürfen grundsätzlich ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Wichtig: Das gilt vor allem für Aktionen im öffentlichen Leben. Privatfotos oder intime Situationen sind auch bei Promis rechtswidrig. Außerdem ist bspw. dein Klassenkamerad auf einer Wahlkampfveranstaltung etwa keine Zeitgeschichte.
- Beiwerk: Stehst du zufällig im Hintergrund eines Fotos, auf dem etwas anderes im Mittelpunkt steht (z.B. ein Denkmal, Konzertbühne oder eine Landschaft), dann giltst du nur als sog. „Beiwerk“. Solche Bilder dürfen veröffentlicht werden, weil der Fokus nicht auf dir liegt. Beispiel: Ein Fotoreporter knipst den Dom im Hintergrund eines belebten Platzes. Damit musst du, als zufälliger Passant, nicht extra gefragt werden.
- Öffentliche Veranstaltungen/Versammlungen: Bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen, Konzerten oder Sport-Events ist ebenfalls die Veranstaltung im Mittelpunkt. In solchen Fällen dürfen Bilder von der Menge oder vom Event online gehen, ohne dass jeder Einzelne zuvor zustimmen muss. Stehst du auf einem Festzug oder bei einem Fußballspiel im Stadion, kann dein Foto also veröffentlicht werden, weil das Ereignis im Vordergrund steht, nicht du persönlich.